Rahmenbedingungen
Wichtige rechtliche und politische Rahmenbedingungen für die Biogasproduktion und insbesondere für die Co-Vergärung in landwirtschaftlichen Biogasanlagen sind die folgenden: Biogasanlagen sind dann zonenkonform, wenn die verarbeitete Biomasse einen engen Bezug zur Landwirtschaft und zum Standortbetrieb hat. Werden mehr als 50% Co-Substrate verarbeitet, dürfen die Anlagen nicht in der Landwirtschaftszone gebaut werden. Die Verfütterung von Speiseresten an Nutztieren ist seit dem 1. Juli 2011 verboten. Experten schätzen die jährlich anfallenden Speiseresten aus Schweizer Restaurants und Grossküchen auf 300'000 Tonnen. Tierische Abfälle aus dem Schlachthof werden auf 160'000 Tonnen pro Jahr geschätzt. Als Alternative bietet sich die Vergärung der Speisereste in Biogasanlagen an. In der Düngerverordnung (DüV) werden Qualitätsanforderungen, Richtwerte, Anmeldepflicht von Dünger, Kennzeichnung und Aufgaben der Inhaber geregelt. Das Gärgut aus der Vergärung von Hofdünger mit einem maximalen Anteil von 20% Co-Substraten gilt als Hofdünger. Falls der Anteil 20% übersteigt, gilt das Gärgut als Recyclingdünger und muss die Grenzwerte gemäss ChemRRV einhalten. Ausgenommen davon ist das Ausbringen auf eigenen Flächen oder direkte Abgabe von Hofdüngern. Treibstoffe wie Biogas, Bioethanol und Biodiesel werden von der Mineralölsteuer befreit. Die Steuer auf Erd- und Flüssiggas als Treibstoff wird um 40 Rappen pro Liter Benzinäquivalent gesenkt. Damit soll der Ausstoss von CO2, Ozon und Feinstaub reduziert werden. Mit der Vision einer nachhaltigen und optimalen Produktion, Verarbeitung und Nutzung von Biomasse haben die Bundesämter für Energie, Landwirtschaft, Raumentwicklung und Umwelt gemeinsam eine Strategie erarbeitet. Acht umfassende strategische Ziele dienen nun als Grundlage für die zukünftige Ausgestaltung der verschiedenen Politiken auf Stufe Bund. Energie aus Biomasse spielt dabei eine wichtige Rolle. Die 2010 erarbeitete Biomasse-Energiestrategie definiert in Übereinstimmung mit der übergeordneten Biomassestrategie Schweiz die zehn wichtigsten Grundsätze und Ziele für die energetische Nutzung der Biomasse in der Schweiz, steckt die entsprechenden Handlungsfelder ab und benennt mögliche Instrumente für die Umsetzung. Die Positivliste des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) verschafft einen Überblick, welche organischen Materialien sich für die Vergärung und/oder die Kompostierung eignen und welche allfälligen Vorbehandlungsmassnahmen für die einzelnen Materialien getroffen werden müssen. Das Qualitätsmanagementsystem Biogas (QM Biogas) hat zum Ziel, die Qualität der bestehenden und zukünftigen Biogasanlagen in der Schweiz über ihren gesamten Lebenszyklus zu erhöhen und sicherzustellen. Im Rahmen von praktischen Checklisten soll es dem Anlageplaner, -betreiber, aber auch dem Anlagebauer oder –prüfer Sicherheit geben und wichtige Informationen vermitteln. Das QM Biogas befindet sich zurzeit in der Pilotphase.
Raumplanungsgesetz
Verordnung über die Entsorgung tierischer Nebenprodukte (VTNP)
Dünger-Verordnung (DüV)
Mineralölsteuergesetz
Biomassestrategie Schweiz
Biomasse-Energie Strategie
Positivliste
Qualitätsmanagementsystem Biogas